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Sozialamt

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Beschreibung

Die Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen, bei denen eine Behinderung bereits besteht oder einzutreten droht. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Einschränkungen der gesellschaftlichen Teilhabe in allen Lebensbereichen auszugleichen oder zumindest zu mildern. Seit dem 1. Januar 2020 beschränkt sich die Zuständigkeit des Rhein-Sieg-Kreises als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe im Wesentlichen auf Leistungen an schulpflichtige Kinder. Im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland gewährt der Rhein-Sieg-Kreis Mobilitätshilfe durch Beförderungsdienste sowie Frühförderleistungen, sofern er selbst hierzu vor dem 31. Dezember 2019 eine Bewilligung erteilt hatte (Bestandsfälle). 

Für Eingliederungshilfeleistungen im Elementarbereich (vor der Einschulung, unter anderem Kindergartenbegleitung, Neuanträge auf interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogik) und an Erwachsene ist der Landschaftsverband-Rheinland zuständiger Träger.

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