Beschreibung
Die Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen, bei denen eine Behinderung bereits besteht oder einzutreten droht. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Einschränkungen der gesellschaftlichen Teilhabe in allen Lebensbereichen auszugleichen oder zumindest zu mildern.
Der Rhein-Sieg-Kreis ist als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen an Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht beschult werden (längstens bis zur Sekundarstufe II).
Für Leistungen an Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung erbringt das örtliche Jugendamt die entsprechenden Eingliederungshilfeleistungen.
Im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland gewährt der Rhein-Sieg-Kreis Mobilitätshilfe durch Beförderungsdienste an Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung.
Für Eingliederungshilfeleistungen im Elementarbereich (vor der Einschulung, unter anderem Kindergartenbegleitung, interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogik), Pflegekinder und an Erwachsene ist der Landschaftsverband-Rheinland zuständiger Träger.
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