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Sozialamt

Betreuungsgerichtshilfe und Vollzugshilfe

Beschreibung

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, haben Anspruch auf eine Betreuerin oder einen Betreuer, die durch das Gericht bestellt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde unterstützen das Betreuungsgericht durch Sachverhaltsermittlung und Erstellung eines Berichts im Rahmen der gerichtlichen Anhörung. Dazu nehmen sie in der Regel persönlichen Kontakt mit der betroffenen Person auf, häufig im Rahmen eines Hausbesuches. Sie besprechen deren persönliche, gesundheitliche und soziale Situation, die Frage der Erforderlichkeit der Betreuung, wer gegebenenfalls als Betreuerin oder Betreuer in Frage kommt, sowie die diesbezügliche Sichtweise der Betroffenen oder des Betroffenen. Im Einzelfall werden auch Informationen von anderen Stellen eingeholt. Die Betreuungsbehörde schlägt dem Gericht eine zur Führung der Betreuung geeignete Person vor.

Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht, Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte bei der Umsetzung gerichtlich angeordneter Maßnahmen.

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