Beschreibung
Über Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie andere Hilfen und Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge informieren und beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde.
Sie unterstützen das Betreuungsgericht durch Erstellung eines Berichts im Rahmen der gerichtlichen Anhörung sowie durch die Gewinnung und den Vorschlag geeigneter Betreuerinnen und Betreuer. Sie beraten und unterstützen Betreuerinnen und Betreuer oder Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben.
Die Betreuungsbehörde ist weiterhin befugt, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.
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