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Sozialamt

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift

Beschreibung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde informieren und beraten über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Persönliche Beratungen dazu und die öffentliche Beglaubigung finden in der Regel an der Besucheranschrift der Betreuungsbehörde statt, bei Menschen mit einer Behinderung kann auch ein Hausbesuch erfolgen.

Die Betreuungsbehörde gibt zu dem Thema die Broschüre „Rechtzeitig Vorsorge treffen – Nicht nur für Senioren“ heraus.

Die Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.
Die öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar gleichgestellt.

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