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Sozialamt

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift

Beschreibung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde informieren und beraten über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Die Betreuungsbehörde ist auch befugt, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen. Diese Beglaubigung ist der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar gleichgestellt.

Persönliche Beratungen und die öffentliche Beglaubigung finden in der Regel an der Besucheranschrift der Betreuungsbehörde statt, bei Menschen mit einer Behinderung kann auch ein Hausbesuch erfolgen.

Die Betreuungsbehörde gibt zu dem Thema die Broschüre „Rechtzeitig Vorsorge treffen“ heraus. Die Broschüre können Sie auch telefonisch unter der Telefonnummer 02241 13-2396 oder per E-Mail an betreuungsbehoerderhein-sieg-kreisde bestellen. Sie liegt außerdem bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis aus.

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