Inhalt anspringen
Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung – bereitgestellt am 4. August 2026

01. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef - Meisenbach

hier: Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 10.07.2026 den Planentwurf der 01. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef - Meisenbach zur Aufstellung und Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 25/2026).  

Gemäß § 9 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 LPlG NRW beteiligt die planändernde Stelle die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig; sie gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 11. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026 bei der Bezirksregierung Köln.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte den Bekanntmachungstext im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 03.08.2026 unter folgendem Link:

Amtsblatt_2026_31 (Öffnet in einem neuen Tab)

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.