Beschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis bewilligt zinsgünstige Darlehen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) und der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum (RL Mod) des Landes NRW
- zum Bau von Mietwohnungen
- zur Schaffung von selbst genutztem Wohnraum und für den Erwerb von vorhandenen Objekten (Eigenheimförderung)
- zur Modernisierung von Wohnraum (unter anderem zur Reduzierung von Barrieren, Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Energieeinsparung)
Finanziell unterstützt wird der Neubau von Mietwohnungen in ländlichen Kommunen (Mietniveaus M 1-M 3) durch eine kreiseigene Förderrichtlinie. Es handelt sich hierbei um die
- Übernahme des im Rahmen der landesweiten Förderung vom Antragsteller aufzubringenden Barmittelanteils an der Gesamtfinanzierung in Höhe von maximal 30.000,00 bzw. 40.000,00 Euro je Antrag
- hälftige Übernahme der Grunderwerbssteuer; maximal 5.000,00 Euro
- Übernahme der Miete bis zu drei Monaten bei langfristigem Mietausfall
Auch ist der Rhein-Sieg-Kreis für die kreisangehörigen Gemeinden zuständig für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins. Die kreisangehörigen Städte sind hierfür selbst zuständig. Diese Zuständigkeitsregelung gilt auch für einen Antrag auf Zinssenkung (NRW.BANK).
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